Hautkrebsscreening
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle 2 Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs: Das sogenannte Hautkrebsscreening.
Hierbei erkundigt sich der Arzt zuerst nach Ihrem jetzigen gesundheitlichen Zustand und Ihren Vorerkrankungen. Außerdem stellt er Risikofaktoren fest.
Dann erfolgt die Untersuchung der ganzen Haut. Hierfür legen Sie Ihre Kleidung ab. Ihr Arzt sieht sich Ihre Haut von der Kopfhaut bis zu den Fußsohlen ganz genau an. Nur so kann er auffällige Hautveränderungen erkennen. Dafür benötigt er keine besonderen Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge. Darüber hinaus gibt Ihnen Ihr Arzt wertvolle Hinweise für den richtigen Umgang mit der Sonne.
Die Kosten für das Screening übernehmen die Krankenkassen. Sie müssen dafür keine Praxisgebühr bezahlen.